Arinet
Berufliche RehabilitationEin individuelles Praxistraining für WiedereinsteigerInnen
in Betrieben der Hamburger Wirtschaft oder
vorbereitend innerhäusig im Firmenverbund der ARINET GmbH
Der Weg in die berufliche Rehabilitation
Der Weg in die berufliche Rehabilitation
Wie bekommt mensch Unterstützung in Form einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation)?
- Es liegen psychische Probleme/ Erkrankungen/ Behinderungen vor, die eine Unterstützung für den beruflichen (Wieder-)Einstieg notwendig machen.
- Ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben wurde bei der Arbeitsagentur, Rentenversicherung bzw. ARGE gestellt.
- Medizinische und psychologische Gutachten liegen vor und bestätigen die Notwendigkeit.
- Gespräch über die Zielsetzung (beruflicher Wiedereinstieg/ Umschulung…) mit dem/der zuständigen Rehaberater/in hat stattgefunden und ist geklärt.
- Zusage für die berufliche Rehabilitation, z. B. bei ARINET, liegt vor.
- Vorbereitungsphase mit Praktikumsplatzsuche ist erfolgreich abgeschlossen.
- Offizieller Starttermin der beruflichen Rehabilitation: erster Praktikumstag
Im Sozialgesetzbuch IX ist im Detail geregelt, welcher Personenkreis Anspruch auf welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben hat (siehe insbesondere §1, §2, §33).
Sozialgesetzbuch (SGB) IX
Sozialgesetzbuch (SGB) IX