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Arinet

Integratons-
fachdienst


Vermittlung, Beratung und
Unterstützung für Arbeitsuchende
mit psychischen und neurologischen
Erkrankungen und Behinderungen

Infos zum Schwerbehindertenausweis

Mit Hilfe des Schwerbehindertenausweises können Sie die Ihnen zustehenden Rechte nach dem SGB IX – u.a. das Recht auf bevorzugte Einstellung, Kündigungsschutz, Zusatzurlaub – sowie Nachteilsausgleiche, die Ihnen nach anderen Vorschriften zustehen, geltend machen.
  • Wie können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen?
  • Was gilt als Behinderung?
  • Woraus ergibt sich der Grad der Behinderung (GdB)?
  • Welche Merkzeichen gibt es und was bedeuten sie?
  • Welche Vorteile und welche Nachteile bringt Ihnen der Status als schwerbehinderter Mensch im Arbeitsleben?
  • Wer erteilt weitergehende Auskunft und Beratung?
Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration unter:
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Maren Busch-Addai
Integrationsberaterin
(Diplom-Psychologin)

Telefon 0 40/38 90 45-31
eMail an Maren Busch-Addai
„Schwerbehindertenausweis -
ja oder nein?
Wir informieren und beraten Sie gern.“
ARINET GmbH, Schauenburgerstraße 6, 20095 Hamburg