Arinet
Integratons-fachdienst
Information, Beratung und
Qualifizierung für Arbeitgeber
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
Um Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleich-stellung zu einem Arbeitsplatz zu verhelfen, werden Arbeitgeber bei deren Einstellung durch verschiedene Förderinstrumente unterstützt, z.B. durch Eingliederungszuschüsse oder Finanzierung der Arbeitsplatzausstattung.
Zudem sieht das Arbeitsrecht zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen eine Reihe besonderer Regelungen vor, u.a.
Zudem sieht das Arbeitsrecht zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen eine Reihe besonderer Regelungen vor, u.a.
Weitere Erläuterungen finden Sie im von der BIH - Bundesarbeits-gemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen – herausgegebenen Fachlexikon Behinderung und Beruf sowie im Sozialgesetzbuch IX zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
ARINET GmbH |
Schauenburgerstraße 6 |
20095 Hamburg |
Telefon: (040) 38 90 45-10 |
Fax: (040) 38 90 45-45 |
info@arinet-hamburg.de